AGB

AGB der LPV gmbh, Industriestr I 4, 2620 Neunkirchen 2022-07

§ 1 Geltungsreich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit der LPV GmbH (nachfolgend

„LPV“) geschlossenen Verträge über deren Internet via Satellit und Telefonie Dienste (hierzu I. und III)

§ 2 Kommunikationsdienste

I Regelungen für Internet via Satellit Dienste

1. Die angebotenen SAT Dienste richten sich in erster Linie an gewerbliche Endkunden. Alle Preise

verstehen sich brutto, inkl. Österreichischer Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Lieferungen

in das EU-Ausland können im Reverse Charge mit gültiger UID Nummer abgewickelt werden.

LPV erbringt im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten Internet via Satellit Dienste

mit unterschiedlichen Leistungsmerkmalen. Den Internet via Satellit Dienst nimmt der Kunde über eine

feste Vertragslaufzeit in Anspruch. Der Kunde kann unter verschiedenen Produkten mit

unterschiedlichen Übertragungsgeschwindigkeiten beim Datentransfer und unterschiedlichen

Gebührenmodellen auswählen. Bei allen Produkten erfolgt der Datentransfer in beide Richtungen

(Empfang und Versand) über Satellit. Der zur Nutzung des Dienstes benötigte Hardwarebezug ist

verpflichtend. Wird die Hardware nicht von LPV gestellt, so ist ausschließlich der Kunde für die

Kompatibilität verantwortlich und muss den Freigaben des jeweiligen Netzbetreibers entsprechen. Für

Störungen haftet der Kunde.

Detaillierte Beschreibungen der einzelnen Internet via Satellit Produkte befinden sich in den

Leistungsbeschreibungen unter www.satellite-telecom.net

2. LPV stellt dem Kunden unter www.satellite-telecom.net alle zur Nutzung des Dienstes notwendigen

Informationen und insbesondere die für den Empfang von Daten über Satellit notwendige Software zur

Verfügung. Preisinformationen werden ebenfalls über diese Internetseiten bekannt gegeben.

3. LPV garantiert dem Kunden eine Anschlussverfügbarkeit des Satelliten nach den Angaben des

Betreibers. (SES, Eutelsat,...) LPV haftet nicht für Leistungseinschränkungen durch

Wetterbedingungen, wie Rainfade, Bewölkung, Schnee oder Wind.

4. Dem Kunden wird an den überlassenen Dokumentationen und der Software ein dem Leistungszweck

entsprechendes einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Alle sonstigen Rechte verbleiben bei LPV oder

bei dem Inhaber des jeweiligen Rechts. Beim Verkauf von Gegenständen, insbesondere den benötigten

Hardwarekomponenten, behält sich LPV das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises

vor.

5. LPV behält sich das Recht vor, bei allen Flatratetarifen bei überm..igem Datenaufkommen des

Kunden die verfügbare Bandbreite des einzelnen Nutzers bis zum Ende des Monats stufenweise

einzuschränken. Einzelheiten bestimmen sich nach der Fair Use Policy, die Bestandteil der jeweiligen

LPV Produkte sind und bei den Produktbeschreibungen unter www.satellite-telecom.net abgerufen

werden können. Eine Nutzungseinschränkung wird insbesondere dann durchgeführt, wenn viele Nutzer

den Dienst gleichzeitig in Verwendung haben.

5. Ein Wechsel in einen Tarif mit höherer Datenübertragungsgeschwindigkeit (Upgrade) ist zu jedem

neuen Abrechnungsmonat möglich. Die Vertragsänderung ist kostenlos, außer bei einem Wechsel auf

einen Businesstarif. Die Kosten des neuen Tarifs richten sich nach den zum Zeitpunkt des

Wirksamwerdens des Upgrades jeweils gültigen Preisbestimmungen. Die Erklärung des Kunden, dass

er ein Upgrade wünsche, kann per Brief oder E-Mail übermittelt werden. LPV wird dem Kunden das

Upgrade schriftlich bestätigen und ab dem folgenden Abrechnungsmonat die entsprechend höhere

Gebühr einziehen. Die Wahl eines Upgrades führt zu einer neuen Mindestvertragslaufzeit entsprechend

der Produktbeschreibung unter www.satellite-telecom.net. Die neue Mindestvertragslaufzeit beginnt ab

dem Monat, in dem das erste Mal die erhöhte Gebühr zu entrichten ist.

6. Wir sind berechtigt, die Entgelte maximal einmal pro Quartal zu erhöhen, die Preiserhöhung bedarf

der Zustimmung durch den Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde der

Preiserhöhung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Auf die

Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gegen die Änderung haben wir den Kunden

hinzuweisen. Eine Anpassung bedarf dann nicht der Zustimmung des Kunden, wenn diese aufgrund

der Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer mit Wirkung zum gleichen Zeitpunkt erfolgt.

Dem Europreis liegt der Dollarkurs zu Grunde und wird quartalsmäßig angepasst. Hardwarepreise

können aufgrund Tagespreises und aktuellen Transportaufschlägen variieren. Airtimekosten sind

wertgesichert nach öst. Verbraucherpreisindex. +/- 3 Prozent Überschreitung wird quartalsmäßig

angepasst. Gebunden an den USD +/- 3 Prozent Anpassung je Quartal.

Preisänderungen seitens Betreiber können auch während der Vertragsdauer weitergegeben werden.

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II Regelungen für Telefoniedienste

1. Alle Preise verstehen sich brutto, inkl. Österreichischer Umsatzsteuer, sofern nicht anders

angegeben. Lieferungen in das EU-Ausland können im Reverse Charge mit gültiger UID Nummer

abgewickelt werden.

LPV erbringt im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten Telefon Dienste mit

unterschiedlichen Leistungsmerkmalen. Die Sattelefondienste nimmt der Kunde über eine feste

Vertragslaufzeit in Anspruch. Der Kunde kann unter verschiedenen Produkten mit unterschiedlichen

Gebührenmodellen auswählen. Bei allen Produkten erfolgt die Verbindung in beide Richtungen

(Empfang und Versand) über Satellit. Die zur Nutzung des Dienstes benötigte Hardwarebezug ist

optional. Wird die Hardware nicht von LPV gestellt, so ist ausschließlich der Kunde für die Kompatibilität

verantwortlich und muss den Freigaben des jeweiligen Netzbetreibers entsprechen. Für Störungen

haftet der Kunde.

Detaillierte Beschreibungen der einzelnen Sattelefonie Produkte befinden sich in den

Leistungsbeschreibungen unter www.satellite-telecom.net.

Die Tarife sind als Pre- und Postmodelle verfügbar. Minutenguthaben verfallen nach der Gültigkeit des

Prepaidguthabens bzw. können nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum mitgenommen werden.

2. LPV garantiert dem Kunden eine Anschlussverfügbarkeit des Satelliten nach den Angaben des

Betreibers. (Iridium, Thuraya, Inmarsat, Globalstar) LPV haftet nicht für Leistungseinschränkungen

durch Wetterbedingungen, wie Rainfade, Bewölkung, Schnee oder Wind oder topographische

Gegebenheiten. Für geostationäre Satelliten ist eine Sichtverbindung zum Satelliten notwendig.

3. Dem Kunden wird an den überlassenen Dokumentationen und der Software ein dem Leistungszweck

entsprechendes einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Alle sonstigen Rechte verbleiben bei LPV oder

bei dem Inhaber des jeweiligen Rechts. Beim Verkauf von Gegenständen, insbesondere den benötigten

Hardwarekomponenten, behält sich LPV das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises

vor.

4. Ein Wechsel in einen höheren Tarif (Upgrade) ist zu jedem neuen Abrechnungsmonat möglich. Die

Vertragsänderung ist kostenlos. Die Kosten des neuen Tarifs richten sich nach den zum Zeitpunkt des

Wirksamwerdens des Upgrades jeweils gültigen Preisbestimmungen. Die Erklärung des Kunden, dass

er ein Upgrade wünsche, kann per Brief oder E-Mail übermittelt werden. LPV wird dem Kunden das

Upgrade schriftlich bestätigen und ab dem folgenden Abrechnungsmonat die entsprechend höhere

Gebühr einziehen. Die Wahl eines Upgrades führt zu einer neuen Mindestvertragslaufzeit entsprechend

der Produktbeschreibung unter www.satellite-telecom.net. Die neue Mindestvertragslaufzeit beginnt ab

dem Monat, in dem das erste Mal die erhöhte Gebühr zu entrichten ist.

5. Wir sind berechtigt, die Entgelte maximal einmal pro Quartal zu erhöhen, die Preiserhöhung bedarf

der Zustimmung durch den Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Preiserhöhung

nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Auf die Folgen des

Unterlassens eines Widerspruchs gegen die Änderung haben wir den Kunden hinzuweisen. Eine

Anpassung bedarf dann nicht der Zustimmung des Kunden, wenn diese aufgrund der Änderung der

gesetzlichen Umsatzsteuer mit Wirkung zum gleichen Zeitpunkt erfolgt.

§ 3 Installationsleistungen

1. Bestellt der Kunde die Installation der Satellitenempfangsanlage für Daten oder Telefonie, umfasst

diese Tätigkeit folgende Leistungen: kostenpflichtige Anfahrt und Abfahrt nach km des Technikers,

Installation und funktionale Anschaltung/Anbindung der Sat-Antenne im geeigneten Außenbereich bis

maximal drei Metern Höhe, sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind (z.B. freie Sicht nach

Süd-Ost/Süd-West, Halterung). Verlegung des Antennenkabels in den Innenraum des Gebäudes (inkl.

einer Wanddurchbohrung). Installation des Modems und Herstellung der Stromversorgung über das

mitgelieferte Netzteil. Konfiguration und Personalisierung der Empfangsanlage über den Internetbrowser

des Techniker-Notebooks. Verbindungsaufbau in das Internet zur Demonstration der

Funktionsfähigkeit.

Montagen auf Dächern, bzw. Zugang über Dächer oder ähnlich und generell Montagehöhen über 3 m

müssen von 2 Technikern durchgeführt werden. Kosten dafür werden vor Montage bzw. vor Ort bekannt

gegeben. Im Falle einer nicht möglichen Montage oder nicht möglichen Verbindung zum Satelliten durch

Hindernisse müssen alle angefallenen Kosten ersetzt werden.

2. Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Das Entgelt für Dienstleistungen ist abhängig von der Art

der Leistungen, die mit dem Kunden gesondert vereinbart werden. Sind mit dem Kunden

nutzungsunabhängige Entgelte für Dienstleistungen vereinbart, so haben wir das Recht, diese im

Voraus einzuziehen. Installationsleistungen sind grundsätzlich bar bei Fertigstellung und Übergabe des

funktionierenden Anschlusses zu entrichten ansonsten bei Rechnungserhalt.

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Sollten sich die Lohnkosten danach aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder

aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie

jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc. verändern, so sind wir

berechtigt bzw. verpflichtet, die Preise entsprechend nach oben oder unten anzupassen.

Sofern es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, werden jedenfalls während der ersten zwei Monate

ab Vertragsabschluss keine Preisveränderungen - es sei denn, diese wurden im Einzelnen ausdrücklich

ausgehandelt - in Rechnung gestellt. Siehe Indexanpassung §4b.

II.Gemeinsame Regelungen

§4 Bestellvorgang/Vertragsschluss

1. Der Kunde kann seine Bestellung per Telefon, per Fax oder per Post aufgeben. Daneben steht ihm

auch eine Online-Bestellung unter www.satellite-telecom.net zur Verfügung.

2. Bei einer Bestellung per Telefon, per Fax oder per Post kommt der Vertrag zwischen dem Kunden

und LPV durch die Freischaltung des jeweiligen Dienstes durch LPV zustande, die nach Übermittlung

der Zugangsdaten an den Kunden erfolgt. Bei einer Online-Bestellung kommt der Vertrag mit Erhalt der

Annahmeerklärung von LPV per E-Mail zustande.

3. Unabhängig vom verwendeten Fernkommunikationsmittel steht dem Kunden, der Verbraucher (jede

natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen

noch ihrer selbst-ständigen und freie Berufe beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), das

gesetzliche, im Anhang beschriebene Widerrufsrecht zu.

4. Wir sind berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die

Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der Vertragsparteien zumutbar ist. Die Zustimmung

zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach

Zugang einer Änderungsmitteilung widerspricht. Die Änderungsmitteilung wird dem Kunden schriftlich

oder per Email übersandt.

Wir sind verpflichtet, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen

Widerspruchs hinzuweisen.

§ 4a Rücksendekosten

Sie haben im Fall der Ausübung Ihres Widerrufsrechts die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn

die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurück zu sendenden Sache einen

Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt

des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht

haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

§ 4b Preisindixierung

Die Dienste von Iridium, Thuraya, Globalstar und Inmarsat (und deren Datendienste) für Telefonie und

land- und seegebundene Dienste via SES, Eutelsat und andere Betreiber sind preislich an den USD

gebunden. Eine Veränderung iHv mehr als 3% pro Quartal wird beginnend mit dem folgenden Quartal

weitergegeben. Eine Veränderung über das Kalenderjahr in selber Höhe beginnend mit dem ersten

Monat des Folgejahres. Dies trifft auch auf eine Preissteigerung in selber Höhe für eine Steigerung des

Verbraucherpreisindex gerechnet auf das Kalenderjahr. Im Falle einer negativen Entwicklung des USD

zum EUR gilt eine Reduktion von -3% zur Preisminderung gerechnet auf das Quartal.

Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen vereinbart. Als Maß der

Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen statistischen Zentralamt monatlich

verlautbarte Verbraucherpreisindex oder einer an seine Stelle tretende Index.

Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete

Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2,9 % bleiben

unberücksichtigt und werden erst bei Überschreiten dieses Spielraumes in vollem Ausmaß in Rechnung

gestellt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei

stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl

für Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu

bilden hat. Die sich so ergebenden Beträge sind auf eine Dezimalstelle kaufmännisch zu runden.

Sofern es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt, werden jedenfalls während der ersten zwei Monate

ab Vertragsabschluss keine Preisveränderungen – es sei denn, diese wurden im Einzelnen ausdrücklich

ausgehandelt – in Rechnung gestellt.

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§ 4c Maritime Dienste Post Paid

Die maritimen Dienste von Iridium, Thuraya und Inmarsat sind generell unlimited, um die

Kommunikation im Seenotfall nicht zu unterbrechen. Der Kunde ist für den Verbrauch von Daten- und

Sprachdiensten voll umfänglich verantwortlich, dies schließt auch nicht aktiv angestossene Updates von

Betriebssystemen, Cloudservices und auch Computerviren, Maleware,.. ein. Eine Rückerstattung von

Kosten ist nicht möglich, ebenso die Möglichkeit der außerordentlichen Inanspruchnahme der

Streitschlichtungstelle der RTR oder anderen. Auf Kundenwunsch kann ein Verbrauchslimit aktiviert

werden. Nach Erreichen dieses Limits wird die Daten und Voiceverbindung beendet. Eine Reaktivierung

kann nur über eine Bestätigung durch den Notfallkontakt bzw Kunden erfolgen. Es kann auch eine

Limitwarnung davor per mail/SMS versendet werden. Zur Reaktivierung kann eine Zahlung der bereits

aufgelaufenen Kosten vor Reaktivierung verlangt werden. Basis für die Verrechnung ist immer der

aktuelle Post Paid Tarif, ein nachträglicher rückwirkender Wechsel (upgrade) in ein anderes zb

günstigeres Tarifmodell ist technisch nicht möglich und daher ausgeschlossen.

§ 4d Haftung für Daten- und Sprachdienste Post Paid

Die Daten und Sprachdienste von Iridium, Thuraya und Inmarsat sind generell unlimited. Der Kunde ist

für den Verbrauch von Daten- und Sprachdiensten voll umfänglich verantwortlich, dies schließt auch

nicht aktiv angestossene Updates von Betriebssystemen, Cloudservices und auch Computerviren,

Maleware,... ein. Eine Rückerstattung von Kosten ist nicht möglich, ebenso die Möglichkeit der

außerordentlichen Inanspruchnahme der Streitschlichtungstelle der RTR oder anderen. Auf

Kundenwunsch kann ein Verbrauchslimit aktiviert werden. Nach Erreichen dieses Limits wird die Daten

und Voiceverbindung beendet. Eine Reaktivierung kann nur über eine Bestätigung durch den

Notfallkontakt bzw Kunden erfolgen. Es kann auch eine Limitwarnung davor per mail/SMS versendet

werden. Zur Reaktivierung kann eine Zahlung der bereits aufgelaufenen Kosten vor Reaktivierung

verlangt werden. Basis für die Verrechnung ist immer der aktuelle Post Paid Tarif, ein nachträglicher

rückwirkender Wechsel (upgrade) in ein anderes zb günstigeres Tarifmodell ist technisch nicht möglich

und daher ausgeschlossen.

§ 4e Daten- und Sprachdienste Pre Paid

Bei Pre Paid SIM Karten endet die aktive Verbindung mit dem aufgebuchten Guthaben. Der Kunde kann

sich über den aktuellen Guthabenstand am Gerät durch das Menu. SMS oder Anruf informieren. LPV

gmbh haftet nicht durch Schäden, die durch die Beendung des Dienstes ohne Guthaben entstehen.

Dies wäre zum Beispiel die Kommunikation mit einem Notdienst im Notfall. Dies betrifft Miet- und

Kunden SIMs in gleicher Art. Beachten Sie das je nach Betreiber auch passive Anrufe davon betroffen

sind.

§ 5 Allgemeine Pflichten des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen im Rahmen seiner vertraglichen Vereinbarungen sowie der

gesetzlichen Vorgaben nicht missbräuchlich zu nutzen. Er handelt eigenverantwortlich und stellt LPV

von jeglicher Haftung gegenüber Dritten aufgrund einer missbräuchlichen Nutzung frei.

2. Insbesondere hat der Kunde

a) keine unbefugten Eingriffe in das Netz von LPV oder in andere Netze vorzunehmen; keine

Einrichtungen oder Anwendungen zu nutzen, die zu Beeinträchtigungen der physikalischen oder

logischen Struktur der genutzten Netze führen können;

b) es zu unterlassen, unbefugt fremde Daten zu lesen, zu kopieren, zu ändern, zu löschen oder in

sonstiger Weise zu bearbeiten;

c) es zu unterlassen, die von LPV bereit gestellten Leistungen auf eine Art und Weise zu nutzen, die

Rechte Dritter verletzen können;

d) es zu unterlassen, illegale Inhalte mit Hilfe der von LPV in Anspruch genommenen Leistungen zu

verbreiten oder die Leistungen zum unaufgeforderten Versand von Nachrichten an Dritte zu

Werbezwecken zu nutzen;

e) sich über anerkannte Grundsätze der Datensicherheit sowie den Gefahren des Missbrauchs und

Verlustes von Daten zu informieren und diese zu befolgen; seine Zugangsdaten geheim zu halten,

regelmäßige Datensicherungen und Passwortänderungen vorzunehmen, ihm zugängliche

Konfigurations- und Sicherheitseinstellungen regelmäßig zu überprüfen und die von ihm genutzten

Systeme auf Auffälligkeiten zu untersuchen

f) Verbot von Spamming

Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine

Emails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann,

wenn die betreffenden Emails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog.

„spamming“).

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Verletzt der Kunde diese Pflicht, so sind wir – unter Beachtung auch der Interessen des Kunden –

berechtigt, unsere Leistungen für den Kunden unverzüglich einzustellen und den Vertrag fristlos zu

kündigen. Weitere Rechte bleiben in einem solchen Fall der schuldhaften Pflichtverletzung vorbehalten.

Sollten die Geräte des Kunden von einem Virus befallen sein (botnet, malware,..) behalten wir uns die

Abschaltung des Zugangs vor, der Kunde ist verpflichtet durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen

(Virenscanner) zur Vermeidung beizutragen. LPV haftet nicht für Schäden durch Cyberkriminalität oder

Computerviren.

g) Haftung für schadhafte Daten Dritter

Wir haften nicht für Funktionalität, Kompatibilität und Virenfreiheit von Daten und Software Dritter, die

sich über den zur Verfügung gestellten Kommunikationszugang laden lassen, soweit diese nicht direkt

und ausdrücklich von uns zur Verfügung gestellt sind.

h) Sorgfaltspflicht bzgl. Zugangsdaten

Der Kunde verpflichtet sich, von und zum Zweck des Zugangs zu den Diensten erhaltene Passwörter

streng geheim zu halten und uns unverzüglich zu informieren, sobald der Kunde davon Kenntnis hat,

dass unbefugten Dritten ein entsprechendes Passwort bekannt ist.

Sollten infolge des Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter unsere

Leistungen unbefugt nutzen, haftet der Kunde uns gegenüber auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Kosten und Spesen unser

Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter

Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt

gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die

Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser

Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen

des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen

Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.

Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu

machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom

Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.

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§ 6 Vergütung / Zahlungsbedingungen / Rechnungstellung

1. LPV stellt dem Kunden die erbrachten Internet-via-Satellit-Dienste und Telefoniedienste in den

jeweiligen Netzen (auch Drittanbietern) zu den sich aus der jeweils bei Vertragsschluss gültigen

Preisliste ergebenden Tarifen in Rechnung. Die Rechnungsstellung und die Zahlungen durch den

Kunden erfolgen gemäß den zwischen dem Kunden der LPV gmbh getroffenen Vereinbarungen. Wir

sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen

erbracht wird Grundsätzlich gelten die AGB des Anbieters und allfällige Haftungen sind an den Betreiber

zurichten. Wird gegen unsere Rechnung binnen 2 Wochen kein begründeter Einspruch schriftlich

erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt. Einsprüche gegen unsere Rechnungen müssen binnen 2

Wochen nach Rechnungsdatum bei uns schriftlich per eingeschriebenem Brief einlangen. LPV GmbH,

Industriestr I Nr. 4, 2620 Neunkirchen, Austria.

2. LPV stellt dem Kunden die Breitband- und Telefonie-Dienste gegen die in den Produkttarifen

aufgeführten Entgelte zur Verfügung.

3. Die Abrechnung aller Leistungen erfolgt am Tag der Übermittlung der Zugangsdaten bis zum gleichen

Tag des darauffolgenden Monats. Einheiten des Vormonats werden mit der Rechnung des Folgemonats

abgerechnet. Die monatlichen Nutzungsentgelte werden am Beginn des Monats im Voraus eingezogen.

LPV behält sich die sofortige Sperrung des Zugangs bei Zahlungssäumnis vor. Zugangsdaten und

Rechnung werden kostenfrei per E-Mail versandt. LPV behält sich vor, bei Nichtangabe einer E-Mail-

Adresse oder bei Verlangen einer Postzustellung EUR 4,95 für jede Postzustellung in Rechnung zu

stellen. Befindet sich der Kunde schuldhaft mit mehr als zwei aufeinanderfolgenden fälligen

Monatsrechnungen im Zahlungsverzug, werden die für die verbleibende Laufzeit des jeweiligen

Vertrages zu zahlenden festen Monatsraten (Grundentgelte) insgesamt sofort fällig.

4. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, LPV im Rahmen der Abrechnung gemäß Ziff. 2 und Ziff.

3 den Einzug der fälligen Gebühren über die von ihm angegebene Bankverbindung oder Kreditkarte zu

gestatten. Ausgenommen sind Behörden und Rechnung an den Bund, öffentliche Körperschaften.

4. Der Kunde kann nur mit einer Gegenforderung aufrechnen, die entweder unbestritten oder

rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.

5. Die Zahlung der Nutzungsentgelte für Dienstleistungen kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug

erfolgen. Der Kunde ermächtigt uns, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen.

Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr gemäß

der jeweils gültigen Preisliste pro Lastschrift, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden

überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

Der Kunde ist verpflichtet, während der gesamten Vertragslaufzeit uns gegenüber die Ermächtigung

zum Lastschrifteinzug und eine entsprechende Bankverbindung aufrecht zu erhalten. Dies gilt auch für

einmalig fällige Beträge.

6. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, berechnen wir für jede Mahnung eine

Mahngebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein

Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Der gesetzliche

Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.

Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt vorbehalten. Wir sind gemäß

der gesetzlichen Vorgaben zur Sperrung berechtigt, sofern der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug

gerät.

Bereits am 6. Tage nach Zusendung der Rechnung per mail befindet sich der Kunde in Verzug. Es

erfolgt sodann eine Mahnung mit einer 14-tägigen Zahlungsfrist. Sollte der Kunde binnen der gesetzten

Frist nicht zahlen, wird der Anschluss bis zum Ende des Monats stillgelegt. Hierfür entstehen

Bearbeitungskosten in Höhe von 45,00 Euro. Bei ausbleibender Zahlung bis zum Monatsende (Eingang

bei uns) wird der Vertrag des Kunden außerordentlich und fristlos aus wichtigem Grund

(Zahlungsverzug) gekündigt. Die Grundgebühren bis zum Ende der Vertragslaufzeit sind dann binnen

14 Tagen fällig.

7. Der Kunde ist verpflichtet, als Sicherheit einen Betrag in Höhe eines monatlichen Grundentgeltes zu

entrichten. Nach Vertragsbeendigung wird die Sicherheitsleistung dem Kunden gutgeschrieben und auf

dessen Konto zurücküberwiesen.

Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber

Verbrauchern für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen

Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. In

diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit zur Aufrechnung.

§ 7 Gewährleistung

1. LPV erbringt ihre Leistungen nach dem anerkannten und im Verkehr üblichen Stand der Technik.

Störungen werden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich im

Rahmen der vertraglichen Support/Reaktionszeit beseitigt.

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2. Bei Störungen, die ihre Ursache außerhalb des Verantwortungsbereiches von LPV (höhere Gewalt)

haben, ist LPV für die Dauer des Ausfalls/ der Störung entsprechend von ihrer Leistungspflicht und

jeglicher Haftung befreit. Als Störungen in diesem Sinne gelten solche, die LPV nicht zu vertreten hat

(z.B. Leistungsausfälle Dritter, insbesondere Leitungs- und Stromausfälle bei Dritten,

Arbeitskampfmaßnahmen, auch bei Dritten, zwingende behördliche oder gerichtliche Anordnungen,

Naturkatastrophen, Krieg, usw.). Als Störungen in diesem Sinne gelten auch witterungsbedingte

Einschränkungen bezüglich der Übertragungsgeschwindigkeit oder der Verfügbarkeit des

Datenempfangs bzw. Datenversands und Telefonie über den Satelliten.

3. LPV übernimmt keine Gewähr für ihre Leistungen, soweit Störungen auf

a) eine Verletzung der Pflichten und Obliegenheiten des Kunden (§ 5),

b) die technische Ausstattung oder die Netzinfrastruktur des Kunden,

c) den ungeeigneten, unsachgemäßen, fehlerhaften Anschluss an das Telekommunikationsnetz von

LPV durch den Kunden oder Dritte zurück zu führen sind und nicht auf einem Verschulden von LPV

beruhen.

Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen des Rechtes auf Wandlung zusteht,

behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung,

Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Übernehmer hat stets zu beweisen, dass der Mangel

zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso

unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und

Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine M.ngelrüge nicht oder

nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungsoder

Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in

diesen Fällen ausgeschlossen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 12 Monate, für unbewegliche Sachen 3 Jahre

ab Lieferung/Leistung. Ausgenommen davon sind durch Naturgewalten entstandene Schäden, wie zb

verstellte Antennen durch Windeinfluss.

§ 8 Datenschutz

1. Personenbezogene Daten des Kunden werden durch LPV nur erhoben, gespeichert und verarbeitet,

soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist und der Kunde

einwilligt oder nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.

2. Erforderlich kann eine Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von bestimmten

personenbezogenen Kundendaten insbesondere sein zur

a) Bereitstellung, Nutzung und Abrechnung von Leistungen der LPV;

b) Bearbeitung von Störungsmeldungen innerhalb von Supportdienstleistungen oder zum Entdecken

und Unterbinden von Leistungserschleichungen

3. Die zur Abrechnung gespeicherten Verbindungsdaten werden, soweit der Kunde eine längere

Speicherung nicht ausdrücklich wünscht, entsprechend der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften

gelöscht.

4. Nach einer gesetzlich vorgeschriebenen oder einer vom Kunden gewünschten Löschung der für die

Abrechnung benötigten Daten erfolgt für die Richtigkeit dieser Daten eine Beweislastumkehr zu

Ungunsten des Kunden. Dies bedeutet, dass nicht mehr LPV die Richtigkeit der gelöschten Daten

beweisen muss, sondern der Kunde die Unrichtigkeit der gelöschten Daten.

5. Auf die Beachtung des Datenschutzes durch den Netzbetreiber (§ 4 Ziffer 1) hat LPV keinen Einfluss.

In diesem Zusammenhang scheidet jede Haftung der LPV aus.

6. Zum Zwecke der Kreditprüfung kooperiert LPV mit verschiedenen Anbietern, die LPV die in ihren

Datenbanken zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf

Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen, sofern wir unser

berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt haben. Zur Entscheidung über die Begründung,

Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir

Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.

§ 9 Haftung

1. Außerhalb zwingender gesetzlicher Vorgaben (z.B. unbeschränkte Haftung für Personenschäden,

Produkthaftung) haftet LPV nur im Rahmen dieser Bedingungen.

2. LPV haftet, soweit Schäden nicht auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht

(Kardinalpflicht) beruhen, nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen.

3. Soweit die zurechenbare Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht auf einfacher Fahrlässigkeit

beruht, haftet LPV nur auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

4. Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit der Kunde, z.B. durch Verletzung einer seiner vertraglichen

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Mitwirkungspflichten oder Obliegenheiten (§ 5), den Schaden mit verursacht hat. Im Zweifel hat der

Kunde einen entsprechenden Nachweis über die Erfüllung dieser Pflichten zu erbringen.

5. Eine Haftung ist ferner ausgeschlossen, soweit Schäden aus Störungen und Ausfällen entstanden

sind, die außerhalb des Verantwortungsbereiches von LPV liegen. Dies gilt insbesondere für Schäden,

die auf Fehler und Mängel an Produkten Dritter, welche von LPV im Rahmen ihrer Leistungen

bereitgestellt werden, zurückzuführen sind, es sei denn, der Fehler oder Mangel hätte vor

Leistungserbringung durch LPV erkannt werden müssen.

6. Die Haftung für Vermögensschäden, die im Rahmen der Erbringung von Telekommunikationsleistungen

für die Öffentlichkeit entstanden sind, sowie alle sonstigen, leicht fahrlässig

verursachten Vermögensschäden, ist auf den Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss

vorhersehbaren Schaden in Höhe von maximal EUR 2.500,- je Kunde begrenzt. Die Haftung gegenüber

der Gesamtheit der Geschädigten ist auf EUR 10.000,- je schadensverursachendes Ereignis begrenzt.

Übersteigt die Haftung aller Geschädigten eines Schadensereignisses diese Höchstgrenze, wird der

Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur

Höchstgrenze steht.

7. Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet LPV nur insoweit,

als dieser Verlust nicht durch angemessene und zumutbare Vorsorgemaßnahmen des Kunden,

insbesondere der täglichen Anfertigung von Sicherheitskopien aller Daten und Programme und der

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden aus § 4, vermeidbar gewesen wäre.

Der Käufer trägt die Kosten des Transportes durch Zahlung im Webshop oder Bestellung. Die Gefahr

des Transportes geht auf den Käufer über, sobald die Ware an ihn oder an einen von ihm bestimmten,

vom Beförderer verschiedenen, Dritten abgeliefert wird. Hat der Käufer selbst den Beförderungsvertrag

geschlossen, ohne dabei eine angebotene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, geht die Gefahr bereits mit

der Auslieferung der Ware an den Beförderer bzw. den Käufer über.

§9a. Nichterfüllung/Liefer- und Leistungsverzug

Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer/Werkbesteller jedenfalls zu akzeptieren, ohne

dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht. Sachlich gerechtfertigte und

geringfügige Änderungen, die nicht den Preis betreffen, können unsererseits vorgenommen werden.

Dies gilt insbesondere für derartige Lieferfristüberschreitungen. Wir werden dann, wenn die tatsächliche

Fristüberschreitung abschätzbar ist, spätestens jedoch eine Woche vor dem ursprünglich vereinbarten

Liefertermin, bekannt geben, wie lange mit einer Verzögerung zu rechnen ist.

§ 10 Vertragslaufzeit/Kündigungsfristen

1. Die Mindestvertragslaufzeiten der Internet via Satellit-Dienste, Breitband-Dienste und Telefonie

ergeben sich aus den einzelnen Produktbeschreibungen unter www.satellite-telecom.net. Bei einigen

Produkttarifen kann der Kunde die Mindestvertragslaufzeiten bei der Anmeldung wählen.

2. Bei Verträgen mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr und länger verlängert sich der Vertrag

nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch um jeweils ein Jahr. Diese Verträge können mit

einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.

3. Bei Verträgen mit einer Mindestvertragslaufzeit unter einem Jahr verlängert sich der Vertrag nach

Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um den Zeitraum der Mindestvertragslaufzeit, wenn er nicht vorher

rechtzeitig gekündigt wurde (z.B. wählt der Kunde einen Vertrag mit drei Monaten

Mindestvertragslaufzeit, so verlängert sich der Vertrag um weitere drei Monate). Die Kündigungsfrist

beträgt bei diesen Verträgen ein Monat.

4. Bei der Wahl eines Upgrade innerhalb einer Vertragslaufzeit endet die bisherige Vertragslaufzeit für

den gewählten Tarif am Ende des Monats, in dem die Erklärung zum Wechsel in einen höheren Tarif

erfolgt. Im darauf folgenden Monat beginnt die Mindestvertragslaufzeit für den neu gewählten Tarif

gemäß der Produktbeschreibung unter www.satellite-telecom.net. Die Kündigungsfristen und

automatischen Verlängerungen nach den Ziffern 1. -3. gelten auch bei einem Wechsel in einen Tarif mit

höherer Datenübertragungsgeschwindigkeit (Upgrade).

5. Bei einem Upgrade in einen Tarif mit höherer Datenübertragungsgeschwindigkeit zu niedrigeren

Kosten gelten die Bestimmungen aus §2 Punkt

6. Höhere Gewalt gilt als ausgeschlossen. Jegliche Ereignisse, die eine Nutzung des Services verhindern

oder beeinträchtigen, schließen die Verpflichtung der Zahlung der Vertragskosten nicht aus. Dies können

sein versäumte Flüge, Reiseeinschränkungen und Verbote, Krieg, Terror, Geiselnahme oder Unruhen,

als auch medizinische Gründe bzw Epidemien oder Pandemien, als auch durch eigene oder fremde

technische Gebrechen verursachte Einflüsse.

AGB der LPV gmbh, Industriestr I 4, 2620 Neunkirchen 2022-07

6.§ 11 Schlussbestimmungen

1. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit der Vertragspartner Kaufmann ist, der Geschäftssitz von

LPV.

Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort

der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener

Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt

oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen

Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

2. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner zueinander gilt das Recht der Republik

Österreich. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ist

ausgeschlossen.

3. Verhandlungssprache ist deutsch.

4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam

sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht.

An uns gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. - ausgenommen Mängelanzeigen - bedürfen zu ihrer

Rechtswirksamkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen

Signatur.